KAROLIN SANNWALD, LL.M.

Seit 18 Jahren bin ich als Rechtsanwältin im Medienrecht tätig und berate Prominente, Privatpersonen sowie Unternehmen im Medien-, Persönlichkeits- und Urheberrecht und unterstütze sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
Ursprünglich wollte ich Journalistin werden. Meinen Plan durchkreuzte ein Buch mit dem Titel „Medienrecht“ und prompt war meine Passion geweckt, Jura mit dem Schwerpunkt Medien zu studieren. Das Grundstudium der Rechtswissenschaft habe ich an der Universität Hamburg mit dem Schwerpunkt „Medien und Kommunikation“ abgeschlossen und anschließend Wirtschaftsrecht im Ergänzungsstudium studiert. Im Jahr 2001 habe ich meinen Master of Laws im Medien- und Informationsrecht an der Universität Hannover sowie in Zaragoza, Spanien, absolviert. Im Referendariat war ich bei der Pressekammer beim Landgericht Hamburg sowie einer internationalen Großkanzlei im Medienrechtsdezernat, in der Rechtsabteilung des Norddeutschen Rundfunks, der Hamburger Kulturbehörde und dem Deutschen Generalkonsulat in Barcelona.
Nach dem zweiten Staatsexamen habe ich zunächst drei Jahre Berufserfahrung im Marken- und Geschmacksmuster erworben. Anschließend habe ich insgesamt dreizehn Jahre im Medien-, Presse- und Urheberrecht gearbeitet. Als angestellte Rechtsanwältin war ich unter anderem für Prof. Dr. Matthias Prinz und bei Nesselhauf Rechtsanwälte auf dem Gebiet der Betroffenenvertretung tätig.
In den letzten Jahren habe ich einige der größten deutschen Influencer:innen, Agenturen und Unternehmen rechtlich beraten und mich im Zuge dessen intensiv mit dem Influencer-Markting beschäftigt. Dabei stellte ich fest, dass ein enormer rechtlicher Beratungs- und Gestaltungsbedarf besteht. Sowohl Unternehmen als auch Content-Creator sind im Dschungel der geltenden und sich ständig ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen verloren. Kooperationsverträge werden standardmäßig und allenfalls rudimentär formuliert und daher weder den individuellen Interessen der Unternehmen noch denen der Creator gerecht. Dabei ist das Influencer-Marketing mittlerweile die zweitstärkste Werbeform. Verträge sollten daher mit gleichem Aufwand und mindestens ebenso großer Sorgfalt behandelt werden, wie Werbeverträge früherer Generationen. Mit meiner Kanzlei „Inflawencer“ widme ich mich speziell den Akteuren im Influencer-Marketing. Zusammen mit meinem Team berate und unterstütze ich diese mit meinen speziellen Kenntnissen als Medienrechtsanwältin.
Seit Mai 2024 bin ich Vorstandsmitglied des Bundesverband Influencer Marketing e.V.
Als Dozentin an der Hochschule Fresenius halte ich die Vorlesung „Rechtliche Aspekte in Marketing & Vertrieb“ am Fachbereich Wirtschaft & Medien. Zudem bin ich seit acht Jahren Dozentin an der Akademie für Publizistik in Hamburg, wo ich sowohl TV-Volontäre im Fach „Rechtliche Grundlagen für TV-Journalisten“ unterrichte als auch Volontäre im Bereich Print & Online mit dem Seminar „Crashkurs Medienrecht“.